Dopingbestimmungen des DBFV e.V.
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Die Dopingkontrollen werden in Anlehnung an die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees ( IOC ) und die Internationale Föderation der Bodybuilder ( IFBB ) wie folgt durchgeführt:
I. DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
A ) Zuständigkeit ©
1) Regional
1.1 Die Landesverbände sind verpflichtet, bei ihren Meisterschaften bei allen Athleten Kontrollen nach der Methode der externen Merkmale durchzuführen.
1.2 Verantwortlich ist der Veranstalter; Die Durchführung obliegt dem Hauptkampfrichter und dem Landesverbandsarzt.
2) National
2.1 Der DBFV e.V. ist verpflichtet, bei allen Qualifikationen für Internationale Wettkämpfe wie EM, WM, World Games Dopingkontrollen nach dem Reglement des IOC durchzuführen.
2.2 Verantwortlich ist der Veranstalter in Verbindung mit dem Haupt kampfrichter und dem Bundesverbandsarzt.
3) International Bei Internationalen Meisterschaften erfolgen die Kontrollen nach den Richtlinien der IFBB
4) Trainingskontrollen Trainingskontrollen können auf Verlangen über den Bundesverbandsarzt angesetzt- und nach dessen Maßgabe durchgeführt werden.
B ) Kontroll-Umfang
1.1 Es werden alle Athleten beim Wiegen auf externe Merkmale (n. Beuker) untersucht.
1.2 Bei allen Qualifikationen für Intern. Meisterschaften wie EM, WM, World Games wird (IFBB-Beschluß) eine Urin- abgabe in 2 versiegelten Gefäßen verlangt, die von einem IOC-Labor untersucht wird.
1.3 Der DBFV e.V. schließt sich flächendeckenden Dopingkontrollen nach Richtlinien des IOC an, wenn eine Subventionierung erfolgt
2.) Der Nachweis folgender Substanzen oder Substanzgruppen belegt ein Doping-Vergehen lt. Verbotsliste des IOC (erhältlich über Bundesinstitut f. Sportwissenschaft, Köln) und der IFBB:
- Clenbuterol
- Diuretika (Lasix, Spironothazid u.a.)
- Anabole Steroide ( z.B. Stromba, Primobolan, Testosteron )
- Peptidhormone (HGH, STH)
- Stimulanzien (z.B. Ephedrin)
- Maskierungsmittel (z.B. Probenecid)
Manipulationen, die die regelgerechte Kontrolle oder den Nachweis der verbotenen Substanzen (- gruppen )behindern, gelten als positive Befunde.
C ) Durchführung
1.) Die Bewertung der auf Anabolika-abusus zurückführenden, sichtbaren externen Merkmale (n.Beuker) erfolgt beim Wiegen und beim Wettkampf gem. Richtlinien der Kampfrichter- und Ärztekommission durch die Jury in Abstimmung mit Hauptkampfrichter, Sportreferenten und Verbandsarzt.
2.) Die Urinabgabe erfolgt nach den Richtlinien des Medical Committee d. IOC.
2.1 Ort Für die Urinkontrolle sind am Veranstaltungsort mindestens ein Aufenthaltsraum, ein Untersuchungsraum, sowie eine separate Toilette freizuhalten.
2.2 Organisation
a) Für die Organisation des Tests und die Materialbeschaffung ist der Veranstalter verantwortlich.2.3 Transport Der schnellstmögliche Transport des Materials zum Labor ist vom Veranstalter zu organisieren. (UPS oder andere private Transporteure sind zu bevorzugen); die Sendung muß spätestens am Dienstag Vormittag nach der Meisterschaft das Labor erreichen.
b) Er stellt ferner eine männliche- bzw.weibliche med.Hilfskraft sowie einen offiziellen Vertreter des Verbandes.
c) Für die Durchführung des Tests ist der Landes- bzw. Bundesver- bandsarzt verantwortlich.
3.) Untersuchungszeit : ca. 7 Tage.
II. STRAFEN
Die Ergebnisse der Doping-Analysen erhält der Bundesverbandsarzt und der Generalsekretär, die bei positiven Resultaten dem beschließenden Präsidium Sanktionen empfehlen, bzw. Delegierungen bestätigen oder versagen.
A) Sanktionen
1. Externe Merkmale Die Feststellung der externer Merkmale Gynäkomastie, Anabolika-Akne, Virilismus führt zur Rückstufung um einen Platz. Mehr als 2 Merkmale führen zum Ausschluß vom Wettkampf.
2. Urinkontrolle
1.) Erster positiver Befund :
1.1 Aberkennung der Plazierung bzw. Ausschluß vom Wettkampf.
1.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten.
1.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung.
1.4 Wettkampfsperre für die laufende u.darauffolgende Saison u. Sperre bis zur Bezahlung der Kosten.
2.) Zweiter positiver Befund :
2.1 Zwei Jahre Wettkampfsperre vom Zeitpunkt des Tests ab.
2.2 Zahlung der Laborkosten durch den Athleten.
2.3 Haftung der zuständigen Landesverbände für die Kosten bis zu deren Bezahlung.
2.4 Wettkampfsperre bis zur Bezahlung der Kosten.
3.) Dritter positiver Befund : Beim dritten positiven Befund innerhalb von fünf Jahren wird eine 5 jährige Wettkampfsperre ausgesprochen. Die Untersuchungs-und Verfahrenskosten trägt der Athlet.
4.) Testverweigerungen, positive Trainingskontrollen und Täuschungen gelten wie positive Befunde und unterliegen den gleichen Sanktionen.
5.) Etwaige therapeut. Versorgung mit verbotenen Substanzen bedürfen der ärztlichen Bestätigung. Entsprechend positive Dopingtests werden vom Präsidium auf Vorschlag des Bundesverbandsarztes entschieden.
6.) Alle positiven Ergebnisse werden veröffentlicht. Die erreichten Plazierungen werden gestrichen, die Titel aberkannt. 7.) Positiver Befund bei Internationalen Wettkämpfen :Bei einem positiven Befund anl.eines intern. Wettkampfes (wie EM, WM) wird von der IFBB eine 2-jährige internationale Sperre ausgesprochen, die eine entsprechende Sperre für die Nationalmannschaft bedingt. Reisekosten sowie die von der IFBB festgelegten Strafen z.Zt. 2000,- US$ trägt bei eigenem Verschulden der Athlet.
B) Einsprüche :
1.) Bei Protesten gegen die Erkennung externer Merkmale entscheidet endgültig der Bundesverbandsarzt nach Augenscheinnahme.
2.) Für den Fall eines Widerspruchs gegen die Befunde der Urin-Kontrolle von Seiten des Athleten, der Betreuer bzw. des Verbandes ist eine Nachuntersuchung an Hand der B-Probe zu beantragen.
3.) Eine Aufhebung der Wettkampfsperre für die lfd.Saison ist nur möglich, wenn das Negativ-Ergebnis der B-Probe vorliegt.
4.) Strafen und Einsprüche werden durch das Präsidium des DBFV e.V. entschieden.
III. KOSTEN
A) Zuständigkeit
1.) Regional Zuständig ist der veranstaltende Landesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
2.) National Zuständig ist der Bundesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
3.) Qualifikationen Zuständig ist der Bundesverband bzw. der von ihm beauftragte Veranstalter.
4.) International (EM,WM, u.a.) Zuständig ist die IFBB bzw. der beauftragte Veranstalter.
B) Gebühren Die Transportkosten und die Laborgebühren werden vom Veranstalter getragen. Die Laborgebühren betragen pro Probe z.Zt. DM 300,- (+ MwSt) und sind bei Rechnungsstellung umgehend zu begleichen. Die Kosten für eine Nachkontrolle (B-Test) trägt der Antragsteller. Die Gebühren für die Beurteilung der externen Merkmale sind im Veranstaltungs-Arzthonorar enthalten.
C) Material Das vorgeschriebene Untersuchungsmaterial für die Urintests ist gegen Kostenerstattung vom Veranstalter rechtzeitig bei der Bundesgeschäftsstelle anzufordern